Juli-Aktualisierung zu den Lexware Lohnprogrammen
Dieses Jahr hält uns der Gesetzgeber auf Trab. Nach dem Konjunkturpaket II kommen nun die Änderungen durch die Krankenkassenfusionen und die Verlängerung der Kurzarbeit. Um die Lexware Lohnprogramme auf den neuesten Stand zu bringen, wird Anfang Juli eine kostenlose Aktualisierung zum Download bereit gestellt.
Folgende gesetzlichen Änderungen werden durch die Juli-Aktualisierung in den Lexware Lohnprogrammen umgesetzt:
I. Kurzarbeit
Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde auf maximal 24 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt seit 5.6.2009 für Betriebe die bis zum 31. Dezember 2009 Kurzarbeit beantragen.
Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% übernommen
Außerdem werden ab 1.Juli die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat pauschaliert zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit erstattet auch wenn keine Qualifizierungsmaßnahmen stattfinden. Qualifizierungsmaßnahmen waren bisher die Voraussetzung für die volle Erstattung der SV-Beiträge auf Kurzarbeit, ohne gab es eine 50 prozentige Erstattung. Für die ersten 6 Kurzarbeitsmonate gilt weiterhin die alte Regelung.
Neuregelung bei Unterbrechung von Kurzarbeit
Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei oder mehr Monaten gilt folgende Regelung: Auf Antrag des Arbeitgebers ist innerhalb der Bezugsfrist keine neue Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit erforderlich. In diesen Fällen läuft die Bezugsfrist ohne Unterbrechung für den gesamten bewilligten Bezugszeitraum weiter.
Diese Änderungen sollen ab 1. Juli 2009 in Kraft treten und gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.
Auswirkungen auf die Lohnprogramme
- Die Juli-Aktualisierung wird Anfang Juli als kostenloser Download über das Programm zur Verfügung gestellt.
- Mit der Juli-Aktualisierung erhalten die Nutzer von Lexware lohn+gehalt plus und Lexware lohn+gehalt pro das aktuelle „KUG-Formular Leistungsantrag“. Um die volle Erstattung der SV-Anteile zu beantragen, muss im Bescheinigungswesen beim Erstellen des Leistungsantrags lediglich ein Haken gesetzt werden, dass die Kurzarbeit bereits länger als 6 Monate andauert. Die Erstattung wird dann automatisch berechnet.
II. Kassenfusionen
Zum 1. Juli fusionieren verschiedene gesetzliche Krankenkassen.
Auswirkungen auf die Lohnprogramme
Die Juli-Aktualisierung enthält alle erforderlichen Änderungen. Die neuen Krankenkassen werden automatisch angelegt. Innerhalb der neuen Krankenkasse müssen lediglich die Firmenangaben hinterlegt werden. Mithilfe eines Assistenten können anschließend die Mitarbeiter auf die jeweilige neue Kasse umgestellt werden.
III. Änderungen im Meldewesen
Ab 01.11.09 dürfen Sozialversicherungsmeldungen mit den Gründen 60, 61 und 63, sogenannte Änderungsmeldungen, nicht mehr an die Annahmestellen übermittelt werden.
Diese Änderungen sind bereits in der Juli-Aktualisierung berücksichtigt.


